Betreutes Wohnen: Weil Menschen ein sicheres Zuhause brauchen.
Ambulante Eingliederungshilfe
nach den §§ 113, 78 SGB IX
Das Trockendock bietet abhängigkeitskranken – sowie psychisch kranken Menschen eine weitere Unterstützungsmöglichkeit mit lebenspraktischen Hilfen an. Ganz individuell werden mit Ihnen Hilfeziele entwickelt und umgesetzt.
Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine zeitlich begrenzte Hilfe für chronisch sucht- und psychisch Erkrankte und richtet sich an Menschen, die Bereitschaft zur Veränderung mitbringen. Die Dauer richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Die Betreuung erfolgt freiwillig und findet in der Regel in Ihrer Wohnung statt oder dort, wo sie benötigt wird.
Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Hilfe, die beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt wird, wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können. Nach ausführlicher Beratung werden Ziele vereinbart und gegebenenfalls ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim LWL gestellt. Vorrausetzung für das Ambulant Betreute Wohnen ist, dass Sie die vereinbarten Ziele ernsthaft verfolgen.
Das gehen wir zusammen an:
Ambulant betreutes Wohnen
DOCK 67 / nach § 67 SGB XII
Das Ambulant Betreute Wohnen nach § 67 SGB XII ist eine zeitlich begrenzte Hilfe, die zunächst 12 Monate in Anspruch genommen und bei Bedarf verlängert werden kann. Sie richtet sich an Menschen, die ihre besonders schwierigen Lebensverhältnisse verbessern wollen. Die ambulante Hilfe ermöglicht es, dass wir mit Ihrer Einwilligung einiges für Sie übernehmen können, damit Sie erst einmal entlastet und abgesichert sind.
Besonders schwierige Lebensverhältnisse zu haben, kann z.B. bedeuten, dass Ihr materielles und gesundheitliches Leben nicht gesichert ist, Sie keine Krankenkassenversicherung haben, keine Sozialleistungen beziehen oder Ihre Wohnung durch Kündigung bedroht ist. Vielleicht sind Sie pleite, gerade aus der Haft entlassen oder möglicherweise wohnungslos. Sei es auf dem Amt, mit den Nachbarn oder innerhalb der Familie – Sie geraten ständig in Streit und Auseinandersetzung mit anderen. Sie haben Gewalterfahrungen machen müssen oder Suchtprobleme. Sie fühlen Sie sich alleingelassen und glauben, nichts geht mehr.
Die ambulante Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII wird beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt. Die Hilfeplanung übernimmt die beauftragte Stelle der Stadt Bielefeld in der Viktoriastraße. Wir vereinbaren gerne einen Termin für Sie und begleiten Sie zur Beantragung, wenn Sie das möchten.
Das gehen wir zusammen an:
Kontakt
Dock67/Ambulante Eingliederungshilfe

Jörg Kemper
Dipl. Sozialpädagoge
Teamleitung
Telefon: 05 21 / 32 92 34 – 50
Telefax: 05 21 / 32 92 34 – 41
bewo@trockendock-bielefeld.de
Kontakt
Ambulante Eingliederungshilfe

Lina Rodenkirchen
Ergotherapeutin
stell. Teamleitung
Telefon: 0521 / 32 92 34 – 55
Telefax: 0521 / 32 92 34 – 41
bewo@trockendock-bielefeld.de