Ambulante Hilfen: Weil Menschen ein Recht auf Teilhabe haben.
Ambulante Eingliederungshilfe
– §§ 113, 78 SGB IX
Das Trockendock bietet abhängigkeitskranken – sowie psychisch kranken Menschen eine weitere Unterstützungsmöglichkeit mit lebenspraktischen Hilfen an. Ganz individuell werden mit Ihnen Hilfeziele entwickelt und umgesetzt.
Die Unterstützung zur Teilhabe ist eine zeitlich begrenzte Hilfe für chronisch sucht- und psychisch Erkrankte und richtet sich an Menschen, die Bereitschaft zur Veränderung mitbringen. Die Dauer richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Die Betreuung, auch „Assistenz“ genannt, erfolgt freiwillig und findet in der Regel in Ihrer eigenen Wohnung statt oder dort, wo sie benötigt wird, z.B. bei der Begleitung zu Behörden oder Ärzten.
Die sogenannten Teilhabeleistungen gem. den §§ 113, 78 SGB IX werden in der Regel beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt, es ei denn Sie verfügen über ausreichend Einkommen oder Vermögen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei den ersten Schritten, die nötig sind um die ambulanten Hilfen zur Teilhabe zu beantragen. Nach ausführlicher Beratung werden Ziele vereinbart und sofern Sie es wünschen ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim LWL gestellt. Für uns ist es wichtig, dass Sie den Wunsch zur Veränderung mitbringen und motiviert sind Ihre eigenen Ziele zu verfolgen.
Das gehen wir zusammen an:
Dock67: Ambulante Hilfen zur Überwindung../ – § 67 SGB XII
Die ambulanten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, bei uns „Dock67“ genannt, sind Leistungen gem. des § 67 SGB XII. Die Unterstützung ist eine zeitlich begrenzte Hilfe, die zunächst 12 Monate in Anspruch genommen und bei Bedarf verlängert werden kann. Sie richtet sich an Menschen, die ihre besonders schwierigen Lebensverhältnisse verbessern wollen. Die ambulante Hilfe ermöglicht es, dass wir mit Ihrer Einwilligung einiges für Sie übernehmen können, damit Sie erst einmal entlastet und abgesichert sind.
Besonders schwierige Lebensverhältnisse zu haben, kann z.B. bedeuten, dass Ihr materielles und gesundheitliches Leben nicht gesichert ist, Sie keine Krankenkassenversicherung haben, keine Sozialleistungen beziehen oder Ihre Wohnung durch Kündigung bedroht ist. Vielleicht sind Sie pleite, gerade aus der Haft entlassen oder möglicherweise wohnungslos. Sei es auf dem Amt, mit den Nachbarn oder innerhalb der Familie – Sie geraten ständig in Streit und Auseinandersetzung mit anderen. Sie haben Gewalterfahrungen machen müssen oder Suchtprobleme. Sie fühlen Sie sich alleingelassen und glauben, nichts geht mehr.
Die ambulante Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII wird beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt. Die Hilfeplanung übernimmt die beauftragte Stelle der Stadt Bielefeld in der Viktoriastraße. Wir vereinbaren gerne einen Termin für Sie und begleiten Sie zur Beantragung, wenn Sie das möchten.
Das gehen wir zusammen an:
Kontakt
Dock67/Ambulante Eingliederungshilfe

Jörg Kemper
Dipl. Sozialpädagoge
Teamleitung
Telefon: 05 21 / 32 92 34 – 50
Telefax: 05 21 / 32 92 34 – 41
bewo@trockendock-bielefeld.de
Kontakt
Ambulante Eingliederungshilfe

Lina Rodenkirchen
Ergotherapeutin
stell. Teamleitung
Telefon: 0521 / 32 92 34 – 55
Telefax: 0521 / 32 92 34 – 41
bewo@trockendock-bielefeld.de